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Dokumente

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Dokumente rund um unseren Kleingartenverein „Ostseewelle“ e. V. zur Verfügung. Hier können Sie Formulare, Vereinsstatuten, Protokolle und andere nützliche Informationen herunterladen. Diese Dokumente sind für unsere Mitglieder und interessierte Besucher frei zugänglich.

Zählerstände übermitteln

Nächste Ablesung: 07.11.2026 bis 30.11.2026

 

Die Frist zum Einreichen der Zählerstände ist am 30.11.2025 abgelaufen!

Eine Nachmeldung ist nicht möglich.


Die unten eingegebenen Daten werden nach dem Absenden dem Vorstand des Kleingartenvereins Ostseewelle e. V. gesendet und sind Grundlage der Abrechnung. Die Datenschutzrichtlinien des Vereins sind HIER einsehbar. Der Vorstand ist berechtigt die Richtigkeit der Angaben stichprobenartig zu überprüfen!


ACHTUNG:

Für die Ablesbarkeit der Wasseruhren ist grundsätzlich der Pächter verantwortlich und nicht der Verein!

Sofern der Zählerstand nicht lesbar ist, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Verein in diesem Fall eine Schätzung anhand des Wasserverbrauchs aus der letzten Abrechnung vornimmt und diesen in Rechnung stellt!


Hinweis zur Eichfrist der Stromzähler:

Die Eichfrist ist die Dauer, in der Messgeräte ohne Kontrolle korrekte Werte erfassen und anzeigen können. Sie beträgt 8 Jahre für digitale und 16 Jahre für analoge Zähler.

Alle Zähler, deren Eichfrist abgelaufen sind, müssen in 2026 getauscht werden!

Zählerstand ohne Nachkomma

Zählerstand ohne Nachkomma

Befinden sich die Zähler im einwandfreien Zustand und sind diese verplombt?
Wurden die Zähler bereits getauscht und befinden sich diese innerhalb der Eichfrist? (Siehe Hinweise oben)
Ja
Nein
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