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Aktuelles

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Die Einhaltung der Drittel-Regel:

  • Autorenbild: Kleingartenverein „Ostseewelle“ e. V.
    Kleingartenverein „Ostseewelle“ e. V.
  • 26. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Apr.


Ein wichtiger Bestandteil unseres Kleingartenvereins


Liebe Gartenfreunde,

als Kleingärtner tragen wir gemeinsam Verantwortung für die Gestaltung und Pflege unserer Parzellen. Eine der grundlegenden Vorschriften, die zur Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung beiträgt, ist die sogenannte Drittel-Regel. Diese besagt, dass mindestens zwei Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst, Gemüse oder Zierpflanzen genutzt werden müssen, während maximal ein Drittel für nicht gärtnerische Zwecke wie Terrasse, Wege oder Laube verwendet werden darf.


Warum ist die Drittel-Regel so wichtig?


Die Drittel Regel stellt sicher, dass unsere Kleingartenanlagen ihrer ursprünglichen Bestimmung treu bleiben: der kleingärtnerischen Nutzung und der Förderung des naturnahen Gärtnerns. Sie dient nicht nur dem Erhalt der Artenvielfalt, sondern auch dem Umweltschutz und der Schaffung eines harmonischen Gesamtbildes innerhalb unserer Anlage. Eine Missachtung dieser Regel kann zu Beanstandungen seitens des Vereins und der zuständigen Behörden führen.


Anstehende Begehungen im Mai


Die Einhaltung der Drittel-Regel wird in diesem Jahr verstärkt kontrolliert.


  • Am 08.05.2025 ab 08:30 Uhr erfolgt eine Begehung durch den Verband sowie dem Amt für Stadtgrün. Dabei werden Verstöße gegen die Drittel-Regel dokumentiert und gegebenenfalls Maßnahmen zur Wiederherstellung der kleingärtnerischen Nutzung angeordnet.



Handlungsempfehlungen für alle Mitglieder


Um Probleme bei den bevorstehenden Kontrollen zu vermeiden, bitten wir alle Mitglieder, ihre Parzellen rechtzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen:


  • Prüfen Sie, ob mindestens zwei Drittel Ihrer Fläche mit Obst, Gemüse oder Zierpflanzen bepflanzt sind.

  • Falls zu viel Fläche anderweitig genutzt wird (z. B. für Rasen, befestigte Flächen oder nicht kleingärtnerische Nutzungen), nehmen Sie entsprechende Anpassungen vor.

  • Beachten Sie, dass Verstöße nicht nur den eigenen Garten betreffen, sondern das Gesamtbild unserer Anlage beeinflussen und gegebenenfalls Sanktionen nach sich ziehen können.



Gemeinsam für eine schöne und regelkonforme Gartenanlage


Wir appellieren an alle Mitglieder, ihrer Verantwortung als Kleingärtner nachzukommen und die Vorschriften unseres Vereins sowie die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Nur gemeinsam können wir eine gepflegte, artenreiche und regelkonforme Kleingartenanlage erhalten, die sowohl uns als auch kommenden Generationen Freude bereitet.

Für Fragen oder Beratung zur Umsetzung der Drittel-Regel stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Ricardo Ziegler

Vorsitzender

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